Druckbehälterprüfung zur Vorbereitung der TÜV-Abnahme

Ihre Sicherheit ist uns wichtig. Deshalb bieten wir Ihnen auch die Prüfung Ihrer Druckbehälter an - (nicht nur) zur Vorbereitung der Abnahme durch TÜV bzw. DEKRA.

Ist Ihr Druckluftkessel TÜV-pflichtig?

Die Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen besagt:

Ab einem Druckliterinhaltsprodukt von 1000 Liter/bar handelt es sich bei einer Druckbehälteranlage um eine überwachungsbedürftige Anlage: Die Überwachung muss durch eine zur Überwachung zugelassene Stelle (ZÜS) erfolgen.
Bis zu diesem Druckliterprodukt (< 1000 L/bar) kann diese Überprüfung durch eine befähigte Person erfolgen (Beispiel: 8 bar Kessel x 100 L = 800 bar Bruttoinhaltsprodukt).

 

In der Betriebssicherheitsverordnung sind die Pflichten des Betreibers einer Druckluftanlage geregelt.

Unter anderem müssen neue Kompressoren mit Kesselvolumen ab 20 Liter vor der Inbetriebnahme durch die zulässige Überwachungsstelle ( TÜV oder DEKRA ) am Aufstellungsort in Betrieb genommen werden (Gilt nur für Gewerbetreibende). Dies kann nicht mehr wie in der Vergangenheit durch die befähigte Person durchgeführt werden.
Die weiteren Prüfungen können durch eine befähigte Person durchgeführt werden, beachten Sie hier, dass eine Innere und Festigkeitsprüfung von einer befähigten Person nur durchgeführt werden kann, wenn eine Inbetriebnahme stattgefunden hat.

Wir unterstützen Sie. Aufgrund unserer Tätigkeit und den Erfahrungen auf dem Gebiet Druckbehälter und als geprüfte, befähigte Person (TÜV/DEKRA), bieten wir Ihnen an, Sie bei der Durchführung dieser Pflichtaufgabe als kompetenter Partner zu unterstützen.

Durch diese Verordnung wird Ihnen als Betreiber vom Gesetzgeber einerseits eine erweiterte Verantwortung für den Betrieb Ihrer Druckbehälteranlage übertragen, andererseits aber auch die Verpflichtung das Sicherheitsniveau Ihrer Anlage festzustellen und eine Gefährdungsbeurteilung und u.U. eine sicherheitstechnische Bewertung zu erstellen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht mit der Druckbehälterprüfung zu verwechseln!

Der Betreiber hat die Aufgabe dies zu organisieren und je nach Zuständigkeitsbereich eine befähigte Person (ehemals Sachkundiger) mit der Gefährdungsbeurteilung von Anlagen mit der sicherheitstechnischen Bewertung von Druckbehältern, sowie mit den Prüfungen selbst zu beauftragen.

Benötigen Sie weitere Informationen? Rufen Sie an, wir beraten Sie gerne!